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"(Straf)Verteidigung ist Kampf."
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- Hans Dahs, Handbuch des
... im Straf- und Strafverfahrensrecht

Bundeskriminalamt bei Internetermittlungen gelähmt?

Aufgrund eines fehlenden Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung sieht sich das Bundeskriminalamt bei der Ermittlung von Straftaten im Internet gelähmt. Laut BKA-Präsident Zierke gingen 60 Prozent der Ermittlungen ins Leere - der Nutzer einer im oder mittels Internet begangenen Straftat könne nicht mehr ermittelt werden. Dabei handele es sich in über zwei Drittel der Provideranfragen um Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornographie.

Wieder einmal wird schweres Geschütz aufgefahren, um die Vorratsdatenspeicherung in der Form zu bekommen, die die Strafverfolgungsbehörden gern hätten: es könnten Internet-"Verbrechen" nicht (mehr) aufgeklärt werden. Um ein Verbrechen handelt es sich, wenn der Straftatbestand eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr vorsieht. Bei den angeführten Delikten - auch und insbes. bei Delikten im Zusammenhang mit Kinderpornographie - handelt es sich durchgehend nicht um Verbrechen. Selbst bei Betrugsdelikten im Internet müsste es sich um gewerbsmäßigen Bandenbetrug handeln, damit die Begrifflichkeit des "Verbrechens" stimmt. Auch das BKA weiß, dass die (anonyme) "Arbeitsteilung" bei Betrugsdelikten im Internet so funktioniert, dass der Bandenbegriff meist nicht anwendbar ist.

Warum sich das BKA bei den Ermittlungen gelähmt fühlt, bleibt wohl auch das Geheimnis der Behörde: laut dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte die Polizei bei Internet-Delikten eine Aufklärungsquote von 79,8 Prozent. Zu diesem Zeitpunkt wurden nur kurzfristig und sporadisch Verbindungsdaten durch die Provider gespeichert. Im Jahr 2009 - bei vorhandener Vorratsdatenspeicherung - sank hingegen die Aufklärungsquote auf 75,7 Prozent. Vor dem Jahr 2008 (keine Vorratsdatenspeicherung) lag die Aufklärungsquote von Internetstraftaten sogar über 80 Prozent. Wenn die Polizei also ohne Vorratsdatenspeicherung effektiver arbeitet, dann sollte es auch in ihrem Interesse liegen, auf sie zu verzichten.

Meldung bei Beck-Aktuell v. 07.09.2010

Meldung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung v. 02.09.2010

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