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... im EDV- und IT-Recht

LG Köln: Begrenzung der Abmahnkosten bei Verwendung von Lichtbildern auf eBay

In einem Hinweisentschluss entschied das LG Köln, dass bei einmaliger Verwendung von Lichtbildern in einer Privatauktion bei eBay die Begrenzung der Abmahnkosten gem. § 97a Abs. 2 UrhG greift. Es handele sich bei der Verletzungshandlung um eine unerhebliche Rechteverletzung in einem einfach gelagerten Fall außerhalb des geschäftlichen Verkehrs.

Das Gericht wies darauf hin, dass nach den durch das AG festgestellten Tatsachen auch kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Ein solches Handeln ist jede wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Markt, die der Förderung eines eigenen oder fremden Geschäftszwecks zu dienen bestimmt ist. Da der Beklagte Autoreifen der Klägerin weiterverkaufte, die er zuvor als mangelhaft bei der Klägerin reklamiert hatte, liege kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vor.

LG Köln v. 29.07.2011 28 S 10/11, 137 C 691/10 bei openjur.de

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