BGH: Link auf illegale Software in journalistischem Beitrag zulässig
Nach einer Meldung von Heise-Online hat der Heise-Verlag nunmehr nach einer entgegengesetzten Entscheidung des OLG München in dem durch die Musikindustrie angestrengten Verfahren obsiegt.
Hintergrund ist die Berichterstattung von Heise-Online über die Software "AnyDVD" von Slysoft aus dem Jahr 2005. In einem journalistischen Beitrag hatte der Verlag auch auf die Seite des Herstellers der Software über einen Link verwiesen. Die Software selbst solle sich zum Umgehen von mehreren Kopierschutzmechanismen bei DVDs eignen.
Nach einer Abmahnung und eines Verfahrens im einstweiligen Rechtsschutz urteilte das OLG München 2008, dass zwar die Berichterstattung über die Software, nicht jedoch der Verweis auf die Seite des Herstellers zulässig sei. Dass im Beitrag der Link "nur" auf die Startseite des Herstellers verwies und nicht direkt auf die Unterseite der Software war für die Richter irrelevant. Ebenfalls war nicht ausschlaggebend, dass die Seite über eine Suchmaschine gefunden werden konnte, da durch den Link das Auffinden der Seite erheblich erleichtert und damit die Gefahr einer Rechtsgutverletzung erhöht werde. Die Veröffentlichung des konkreten Artikels unter Namensnennung des Herstellers der Software wurde jedoch auch in diesem Verfahren nicht verboten.
Urteil des BGH v. 14.10.2010 - I ZR 191/08 (bei medien-internet-und-recht.de) (*.pdf)
Artikel bei Heise-Online v. 15.10.2010
Dokumentation des Verfahrens auf Heise-Online
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