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... im EDV- und IT-Recht
Kritik an De-Mail

Der Deutsche Anwaltverein kritisiert in einer Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten (De-Mail-Gesetz) sowohl die Notwendigkeit solcher (kostenpflichtigen) Dienste als auch deren Umsetzung.

Bereits mit der vorhandenen Infrastruktur können mittels elektronischer Signaturen oder bewährter Verschlüsselungsverfahren rechtssichere E-Mails versendet werden. Es bestehe folglich kein Bedarf für die Einführung der geplanten Dienste von De-Mail, De-Safe und De-Ident.

Der Anwaltverein fordert weiterhin, dass kein Bürger gezwungen werden darf, sich ein De-Mail-Konto zulegen zu müssen, um die notwendige Anonymität im Netz zu gewährleisten.

Besondere Kritik übt der Anwaltverein an der Neuregelung des Verwaltungszustellungsgesetzes. Nach bisherigem Recht gilt eine sog. Zustellfiktion innerhalb von drei Tagen; ausgenommen sind jedoch Sonn- und Feiertage. Nach der Neuregelung gilt die Fiktion hingegen auch an Sonn- und Feiertagen.

Weiterhin kann der Nichtzugang eines Dokuments bisher durch einfache Glaubhaftmachung geltend gemacht werden. Nach der Neuregelung sei hingegen ein Nachweis des Nichtzugangs notwendig, den der Nutzer praktisch nicht erbringen könne.

Im Gegensatz hierzu genüge der absenden Behörde für den Nachweis der Zustellung eine elektronische Versandbestätigung oder ein Vermerk in den Akten, zu welchem Zeitpunkt und an welchen Zugang das Dokument gesendet wurde. Der Bürger hingegen trage die volle Beweislast für den Zugang eines an die Behörde versendeten Dokuments. Den Beweis könne er durch eine digital signierte Versandbestätigung des Providers erbringen - natürlich nur gegen eine Zusatzgebühr.

Unter der Annahme, dass 20 % der Bürger und 80 % der Behörden die neuen Dienste innerhalb der ersten 5 Jahre nach Einführung nutzen werden, könnten insbesondere die Behörden 20 bis 40 Millionen Euro an Portokosten einsparen.

Artikel bei Heise-Online v. 26.07.2010

Stellungnahme Nr. 39/2010 des Deutschen Anwaltsvereins aus dem Juli 2010 (pdf)

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