R
rechtsanwalt rico maatz

 

 

STARTSEITE RECHTSGEBIETE ZUR PERSON KONTAKT IMPRESSUM

 

 

 

News
... im EDV- und IT-Recht

Neue Informationspflichten nach der DL-InfoV

Seit 17. Mai 2010 ist eine neue Verordnung über Informationspflichten (Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer [Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV]) in Kraft, die all diejenigen beachten müssen, die öffentlich Dienstleistungen anbieten - also auch und insbesondere solche Anbieter, die dies über das Internet tun. Die Verordnung unterscheidet dabei zwischen solchen Angaben, die vom Dienstanbieter initiativ mitzuteilen sind, und solchen, die er auf Anfrage des Kunden mitzuteilen hat.

Die Pflichtangaben decken sich zwar teilweise mit den auch bisher notwendigen Angaben eines Web-Impressums, gehen jedoch auch darüber hinaus. Zu den bisher notwendigen Angaben gehören bspw. Name, Firmenbezeichnung, Rechtsform, Anschrift, Kontaktdaten, Registereinträge incl. Registergericht und -nummer, zust. Behörde bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder die gesetzliche Berufsbezeichnung.

Folgende Informationen sind jedoch neu aufzunehmen, sofern sie vorhanden sind:

  • verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),
  • verwendete Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht sowie den Gerichtsstand,
  • bestehende Garantien, wenn sie über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen,
  • wesentliche Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht aus dem Zusammenhang ergeben,
  • Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung, insbes. Namen und Anschrift des Versicherers und der räumliche Geltungsbereich der Versicherung.

Diensteanbieter sollten deshalb ihre Impressen auf die neuen Anforderungen hin überprüfen, um sich vor Abmahnungen zu schützen.

Weiterin müssen folgende Informationen auf Anfrage des Kunden diesem mitgeteilt werden.

  • Verweis auf berufsrechtliche Regelungen und deren Quelle bei bes. reglementierten Berufen,
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkollisionen bei multidisziplinären Tätigkeiten oder beruflichen Gemeinschaften,
  • bestehende Verhaltenskodizes und die Quelle,
  • außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren und detaillierte Angaben hierzu, sofern sich dies aus dem Verhaltenskodex ergibt,
  • Preis der Dienstleistung bzw. Einzelheiten zur Berechnung oder Kostenvoranschlag.

Die Wahl der Mitteilungsmethode bzgl. der letztgenannten Informationen bleibt dem Diensteanbieter überlassen. Er kann die Informationen sowohl in schriftlicher Form am Leistungserbrinungsort vorhalten oder dem Kunden elektronisch (per E-Mail oder link auf Website) zugänglich machen.

Gesamter Text der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (html)

Gesamter Text der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (pdf)

<< Neuere | Ältere >>

M R